AGB

§1 Geltungsbereich

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

§2 Anreise

Die Anreise ist ab 14.00 Uhr möglich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anreisen erfolgen bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bei Überschreitung der Anreisezeit behält sich das Hotel das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vergeben, oder die Rechte aus §5 geltend zu machen. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung, sie sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält das Hotel das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

§3 Ansprüche

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

§4 Preisänderungen

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

§5 Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.

§6 Nicht in Anspruch genommene Zimmer

Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 8 errechneten Betrag zu zahlen.

§7 Haftung

Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich nach deutschem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenen Verpflichtungen ist ausschließlich Bernburg.